Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte der Gesellschaft. Die Landesregierung gewährleistet mit ihrer Sozial- und Inklusionspolitik, dass Menschen mit Behinderungen an allen Lebensbereichen teilhaben und selbstbestimmt leben können.
Menschen mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam und gleichberechtigt leben, lernen, wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen können. Deshalb müssen Barrieren und Benachteiligungen im Alltag abgebaut und die Inklusion vorangetrieben werden.
Gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Baden-Württemberg
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und sie haben das Recht, selbst Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen zu können. Das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz werden wir daher weiterentwickeln und die Stimmen der Betroffenen im Landes-Behindertenbeirat stärken. Zudem werden wir die Beteiligung von Menschen mit Behinderung in den Kommunen stärken.
Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Barrierefreiheit zu. So unterstützen wir durch ein Landeszentrum Barrierefreiheit seit 2022 Landesbehörden, Kommunen und freie Träger dabei, Barrierefreiheit bei Einrichtungen und Gebäuden, Straßen, Plätzen sowie im öffentlichen Verkehr, aber auch beim Zugang zu Informationen zu realisieren.
Ein weiterer Baustein für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist die konsequente Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg. Das Gesetz stärkt das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen, die selbst entscheiden, wie und wo sie leben wollen. Das gilt besonders für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Zweiten Teil des SGB IX. Dazu haben wir im Jahr 2021 die Landesarbeitsgemeinschaft Teilhabe SGB IX eingerichtet, die als Plattform für den Austausch zu übergreifenden Fragen zum SGB IX dient.
Im Rahmen unserer Inklusions- und Teilhabestrategie wurde die Umsetzung des Landesaktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention evaluiert. Ein umfassender Beteiligungsprozess führt zur Fortschreibung des Aktionsplans. Die bestehenden Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen unterstützen wir aktiv dabei, moderne Kompetenzzentren für Teilhabe und Inklusion zu werden. Zudem sollen sie ihre Wohnangebote vermehrt dezentral anbieten, also vor Ort in den Quartieren der Gemeinden.
Auf dem Weg zu einem inklusiven Baden-Württemberg
Menschen mit Behinderungen entscheiden selbst, wie und wo sie leben. Auf Grundlage des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes können Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf aus einem breiten Angebot von Wohn- und Betreuungsformen individuell die für sie passende Alternative auswählen.
Wir werben beim Tourismus im Land für neue Ansätze bei barrierefreien Angeboten für Familien und Senioren sowie für Gäste mit Behinderungen und unterstützen die Betriebe bei der Umsetzung.
Gemeinsam lernen
Wie alle Kinder haben auch Kinder mit Behinderung das Recht auf Aktivität und Teilhabe an Bildung und am Leben in der Gemeinschaft. Gemeinsam aktiv sein, spielen und lernen können Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Formen. Dies kann im Rahmen von inklusiven oder in kooperativen Organisationsformen erfolgen.
Wir entwickeln die Möglichkeiten für eine gemeinsame Bildung und Erziehung in den Kindertageseinrichtungen weiter, indem wir die Einrichtungen und ihre Träger durch fachliche Begleitung unterstützen. Eine inklusive Betreuung auch von Kindern unter drei Jahren wollen wir durch multiprofessionelle Teams ermöglichen. Die Kooperation von Schulkindergärten und Kindertageseinrichtungen unter einem Dach intensivieren wir ebenfalls mit konkreten Maßnahmen. Unter anderem haben wir den Zeiteinsatz der pädagogischen Fachkräfte, die diese Kooperation gestalten, durch den Einsatz von Bundesmitteln abgegolten (2,2 Millionen Euro im Jahr 2019 und 7,7 Millionen Euro ab dem Jahr 2020).
Auch an den Schulen bringen wir die Inklusion voran. Das Recht auf inklusive Beschulung ist im Schulgesetz verankert. In Baden-Württemberg können Eltern selbst entscheiden, ob ihr Kind seinen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule einlösen möchte oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen will.
Überall, wo dies fachlich sinnvoll und umsetzbar ist, streben wir an diesen Schulen das Zwei-Pädagogen-Prinzip an, bei dem die Lehrkraft der allgemeinen Schule gemeinsam mit einer sonderpädagogischen Lehrkraft unterrichtet.
Auch wenn die Jugendlichen sich in beruflicher Ausbildung befinden, wollen wir sie weiter begleiten und Inklusion aktiv fördern. Wir wollen ermöglichen, dass auch Teilleistungen anerkannt und zertifiziert werden, sollten Jugendliche mit Behinderungen die Ausbildungsziele nicht vollständig erreichen.